Jungfrau_406x238Der Begriff Jungfrau ist mehrdeutig.
Seit dem 11. Jahrhundert ist das Wort “Jungfrau” ein verwendeter Begriff.
Ursprünglich benutzte man diese Bezeichnung für eine “junge Herrin” im Bezug auf Edelfräulein.
Heute bezeichnet man mit “Jungfrau” im Allgemeinen aber eine junge, ledige Frau, die bisher noch keinen Geschlechtsverkehr hatte.
Gesellschaftlich gelten Mädchen bis zu ihrem ersten Geschlechtsverkehr als Jungfrauen. Den ersten Geschlechtsverkehr einer Frau nennt man Defloration. Übersetzt heißt das soviel wie, “der Blüte berauben” oder zu deutsch “Entjungferung”.
Ähnlich wie “Maid” ist es ursprünglich jedoch die Bezeichnung einer jungen und bisher unverheirateten Frau. Zunächst von Adel, später dann auch im Bürgertum. Abgeleitet ist hierbei als Anrede für das weibliche Hauspersonal der Ausdruck “Jungfer”.
Der männliche Gegenbegriff zur “Jungfrau” ist der “Jüngling”.
Mit der sexuellen Revolution zerbrach auch die Gleichsetzung von Hochzeitsnacht und Verlust der Jungfräulichkeit.

In der deutschen Sprache sind entsprechende Wörter für Männer jedoch nicht mehr gebräuchlich. Mit dem Begriff “Jüngling” beschrieb man bis ins 19. Jahrhundert die männliche Keuschheit, aber auch mangelnden Bartwuchs. Eine andere Bezeichnung dafür ist “Junker”.
Ebenfalls selten ist auch der Begriff “Hagestolz” geworden. Er bezeichnet ältere Junggesellen, sagt aber nichts über ihre sexuellen Erfahrungen aus. Fälschlich, aber der Einfachheit halber wird die Jungfräulichkeit von Männern gelegentlich mittlerweile auch mit dem englischen Wort “Virgin” bezeichnet. Diese jungfräulichen Männer werden im Alltagsgebrauch auch als “Jungfrauen” bezeichnet.

“Jungfrau” bezeichnet nicht nur eine “junge Frau”.
“Jungfrau” trennt Mädchen auch in Heiratsfähige und Nicht-Heiratsfähige. Dies wird gemessen an ihrem Alter und ihrer Keuschheit.

Das Intaktsein des Hymens ist aber kein sicheres Anzeichen für oder gegen eine Jungfräulichkeit. Das Vorhandensein eines unbeschädigten Hymens, beziehungsweise dessen blutiges Einreißen, wird allerdings oft beim ersten ehelichen Geschlechtsverkehr als Beweis der Jungfräulichkeit angesehen. Es ist aber nicht zwangsläufig, dass es beim ersten Geschlechtsverkehr reißt.
Zudem haben mehr als die Hälfte aller Frauen bei ihrem ersten Geschlechtsverkehr keine Blutungen. Auch wird der Hymen dabei nicht immer beschädigt.
Zum anderen kann der Hymen aber auch bereits vorher schon beschädigt worden sein. Ausserdem gibt es Mädchen, bei denen ein erkennbarer Hymen überhaupt nicht angelegt ist.
Daher ist der Hymen zur Feststellung der Jungfräulichkeit nicht geeignet.
Trotzdem wird auch heute noch in manchen islamischen Ländern der Brauch praktiziert, das Laken des Bettes nach der Hochzeitsnacht auf Blutflecken zu überprüfen.

Die Legende der blutigen Entjungferung geht auf eine Zeit zurück, in der man sehr junge Mädchen mit erwachsenen Männern zwangsverheiratete. Verletzungen im Genitalbereich waren hierbei an der Tagesordnung.
Um dennoch den vermeintlichen Beweis der Jungfräulichkeit zu erbringen, kann deshalb eine Hymenalrekonstruktion durchgeführt werden.

In patriarchalischen Gesellschaften hat die Jungfräulichkeit einer Frau eine hohe Bedeutung. Hier galt sie oft als Bedingung für ihre Heirat. In vielen Kulturen gibt es das sogar heute noch. So zum Beispiel auch bei der arrangierten Heirat.

War beispielsweise eine ledige Frau bei der Ehe keine Jungfrau mehr, konnte man sie dazu zwingen, anstelle des Jungfrauenkranzes aus Myrten entweder ohne oder zu ihrer Schande mit einem Kranz aus Stroh zum Altar geführt zu werden. Jeder konnte so sehen, dass sie sich unzüchtig benommen hatte. Bei der Wiederverheiratung trugen Witwen zum Beispiel einen Orangenblütenkranz. Dieser war allerdings kein Zeichen der Schande.

In Europa war die Jungfräulichkeit der Frau vor der Ehe auch rechtlich bis ins 20. Jahrhundert geschützt. In Deutschland drohte den Männern, die ihre Verlobte deflorierten und sie dann aber nicht heirateten, nach § 1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Zahlung eines sogenannten Kranzgeldes.
Für die geminderten Chancen auf dem Heiratsmarkt infolge ihrer Defloration sollte einer unbescholtenen Verlobten ein “Schmerzensgeld” zugesprochen werden. Sie gestattete dem Verlobten die Beiwohnung schließlich nur wegen des Eheversprechens und im Vertrauen auf die Eingehung der Ehe.
Im Laufe der Zeit änderten sich allerdings die gesellschaftlichen Sichtweisen. Die letzten Urteile stammen aus den frühen siebziger Jahren und betrugen nur noch wenige 100 DM Schadensersatz. Der § 1300 wurde dann 1998 ersatzlos aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen.

Die Defloration galt in manchen Kulturen für den Mann als gefährlich. Oft führte die Frau die Defloration daher selbst mit Hilfe eines Deflorationsinstrumentes durch. In anderen Fällen führte diese ein alter Mann oder häufig der Häuptling aus.

Selbst heute kommt es immer noch zu Verstümmelungen weiblicher Genitalien. Auf diese Weise will man die Selbstbefriedigung und den Geschlechtsverkehr verhindern. Ebenfalls will man so die Keuschheit bewahren.