Als Vergewaltigung bezeichnet man bestimmte sexuelle strafbare Übergriffe, denen Personen gegen ihren Willen ausgeliefert sind.

Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften kennen den Straftatbestand einer Vergewaltigung und prangern diesen als einen der schwersten Straftaten an. Jedoch gibt es länderübergreifend keine einheitliche Definition dieses Rechtsbegriffs.
Nicht überall wird ein erzwungener Geschlechtsverkehr, zum Beispiel in der Ehe oder etwa im Krieg mit Gegnern, als strafwürdiges Verbrechen angesehen. Das Gleiche gilt für Außenseiter, wie Minderheiten oder Sklaven.
Viele Gesellschaften sprechen auch dem Opfer eine gewisse Schuldzuweisung zu.

Im Allgemeinen spricht man aber dann von Vergewaltigung, wenn jemand eine Person zum Vollzug des Beischlafs mit vaginaler, oraler oder analer Penetration nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt. Durchgeführt werden die Handlungen dabei gegen den Willen und unter Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben sowie der Ausnutzung einer Lage, welche die andere Person schutzlos ausliefert.

Bei einer Gruppenvergewaltigung werden in der Regel eine oder mehrere Frauen von einer Gruppe Männer vergewaltigt.
Meist handelt es sich bei den Tätern um Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren.
Dabei erfährt das Opfer ein hohes Maß an Instrumentalisierung. Die gegeseitige Demonstration von Männlichkeit innerhalb einer Gruppe spielt hier eine große Rolle. Ebenso wichtig sind die Gruppendynamik sowie spezifische Wert- und Normvorstellungen, welche Macht, Gewalt und Aggressivität beinhalten.

Allerdings finden Gruppenvergewaltigungen häufiger im Rahmen von militärischen Auseinandersetzungen statt.

In Deutschland gibt es nur wenig wissenschaftliche Untersuchungen zu Gruppenvergewaltigungen.
Eine Untersuchung zeigt aber eine Häufung bei Vergewaltigungen, die von Russland-Deutschen Aussiedlern begangen wurden.

Vergewaltigungen und alle Formen der sexuellen Gewalt setzte man auch als Foltermethoden ein.

Bis zur Schadensrechtsänderung von 2002 konnten nur weibliche Personen, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen begangen wurde, Schmerzensgeld verlangen. Seit 2002 hat allerdings jeder, der in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde, Anspruch auf Schmerzensgeld.

Neben den physischen Folgen der Vergewaltigung besteht die Gefahr, ungewollt schwanger oder mit Geschlechtskrankheiten angesteckt zu werden. Hinzu kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers, die man als psychisches Trauma bezeichnet.

Diese Folgen können sich unter anderem durch Albträume sowie eine gestörte Sexualität bemerkbar machen.
Die Reaktionen darauf können von posttraumatischen Belastungsstörungen, Psychosen, schweren Depressionen, Angstzuständen und Schuldgefühlen sowie Panikattacken und Suizidversuchen bis hin zum vollendeten Suizid reichen. Die Schwere der Reaktionen ist jedoch sehr individuell und nicht bei allen Betroffenen gleich.

Nach einer Vergewaltigung werden laut einer Studie 50 Prozent aller Partnerschaften beendet. Dabei ist es unerheblich, ob nun der Partner selbst oder eine fremde Person der Täter war und die Tat beging.

Einige Opfer finden nach einer Vergewaltigung auch ohne spezielle Betreuung wieder zu einem normalen Leben zurück. Anderen hingegen gelingt die Verarbeitung der Vergewaltigung nur durch eine Psychotherapie.
Besonders bei sehr jungen, aber auch zahlreichen erwachsenen Opfern ist eine vollständige Heilung der psychischen Wunden auch durch Therapien nur sehr schwer oder teilweise auch gar nicht mehr möglich.
Beim Umgang mit Betroffenen ist es daher wichtig, offen für die individuellen Bedürfnisse zu sein. Man sollte es daher vermeiden, Druck durch Erwartung einer bestimmten Reaktion aufzubauen.

Neben dem allgemein verbreiteten Bild von Frauen als Geschädigten, existieren genauso Vergewaltigungen von Jungen und Männern durch andere Männer oder auch Frauen.
Vergleichsweise gelten aber männliche Opfer jedoch gesellschaftlich als wenig anerkannt.
Die möglichen Folgen einer Traumatisierung durch eine Fragmentierung der Persönlichkeit und die Zerstörung der psychischen Integrität sind bei Männern allerdings gleichsam vorhanden. Daher gibt es keinen wesentlichen qualitativen Unterschied bei der Verarbeitung oder dem Ausmaß der psychischen Verletzungen zwischen den Geschlechtern.

Entgegen einer weit verbreiteten Wahrnehmung finden die meisten Vergewaltigungen im Verwandten- oder Bekanntenkreis statt. Eine Vergewaltigung durch einen völlig Fremden kommt hingegen äußerst selten vor.
Bisher konnte man auch keinen statistischen Zusammenhang zwischen dem Auftreten sowie der Kleidung einer Person und dem relativen Risiko einer Vergewaltigung nachweisen.