Voyeurismus_314x252“Voyeurismus” kommt vom französischen “voyeur” und bedeutet “Seher”.
Umgangssprachlich wird der Voyeur auch als “Spanner” bezeichnet.

Voyeurismus ist eine Form der Sexualität, bei der eine Person durch das Betrachten sich entkleidender oder nackter Menschen sowie durch das Beobachten sexueller Handlungen selbst sexuell erregt wird.

Beim Voyeurismus unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten.
Beim „reinen Voyeur“ bleibt es allein nur beim Beobachten.
Bei einer weiteren Form bietet das Beobachten fremder Sexualpraktiken den Anreiz, selbst sexuell aktiv zu werden.
Hingegen beziehen sich bestimmte Ausprägungen wieder auf ganz spezielle sexuelle Praktiken. Ausschließlich diese wirken auf den Voyeur erregend.

Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person.
Im weiteren Sinne beschreibt er allerdings jegliche Form der Lust am Betrachten nackter oder sexuell aktiver Menschen.
Voyeuren ist in einer Partnerschaft die atemberaubende Schönheit eines ästhetischen nackten Körpers überdurchschnittlich wichtig. Daher bevorzugen sie auch den Geschlechtsverkehr im Hellen.
Erregt es einen Mann, seiner festen Partnerin beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann zuzusehen, nennt man ihn auch Cuckold.
Das Gegenstück des Voyeurismus ist der Exhibitionismus.

Heutzutage wird die Lust am Schauen vielfach zu kommerziellen Zwecken genutzt.
Dazu zählen direkte Formen wie Peepshows oder Striptease, aber auch technisch vermittelte Darstellungen. Diese erfolgen in der Regel mittels Pornografie.
Die Lust wird aber auch dazu genutzt, um den eigenen Partner durch kunstvolles Entkleiden zu stimulieren.
Zudem kann man eine sexuelle Lust am Betrachten anderer Personen in sexuellen Zusammenhängen als vollkommen normal erachten. 70 Prozent der Männer und 40 Prozent der Frauen betrachten einer kanadischen Studie zufolge andere gerne beim Sex.

Voyeurismus ist eine Störung der Sexualpräferenz.
Diese wird beschrieben als wiederkehrender oder anhaltender Drang, anderen Menschen bei sexuellen Aktivitäten oder intimen Tätigkeiten zuzusehen. Dazu zählt beispielsweise das Entkleiden.

Durch das heimliche Betrachten der Geschlechtsorgane und den Reiz des heimlichen Tabubruchs wird die sexuelle Erregung beim heimlichen “Spannen” gesteigert. Falls die Gelegenheit besteht, führt der Beobachtende auf diese Weise und die so erzeugte sexuelle Erregung, durch eine gleichzeitige Masturbation einen Orgasmus herbei. Andernfalls versucht er möglichst bald danach, sich durch einen Orgasmus Erleichterung zu verschaffen.
Die Suche nach einer passenden Gelegenheit wird dabei als spannend empfunden. Dies trägt wiederum zur Luststeigerung bei und befriedigt in gewisser Weise den Jagdinstikt des Voyeurs. Deshalb suchen Voyeure ganz gezielt nach Orten, an denen sich Menschen unbekümmert ausziehen.

Beliebt sind bei Voyeuren alle Situationen, in denen sich Menschen nur knapp oder unbekleidet zeigen.
Beliebte Plätze sind hierfür beispielsweise Badeseen oder Strände und FKK-Gebiete sowie Umkleidekabinen oder öffentliche Toiletten. Dazu zählen ebenso auch Saunen oder Fenster, durch welche die Voyeure bei Einbruch der Dunkelheit und eingeschalteter Zimmerbeleuchtung ihre Opfer beobachten.
Das Betrachten der Geschlechtsorgane ist für Voyeure wichtig. Deshalb bevorzugen sie Gelegenheiten, die länger andauern als nur einige Sekundenbruchteile und das Ziel der Begierde sich nur langsam und wenig bewegt.

Um geeignete Sichtschutzmaßnahmen zu gewährleisten, bringen Voyeure viel Phantasie auf.
Mit unterschiedlichen Hilfsmitteln tarnen sie ihr Verhalten um unerkannt zu bleiben.
Die üblichen benutzten Hilfsmittel der Voyeure sind dabei Fernrohre und Ferngläser.
Auch Mobiltelefone mit Kamera sowie Webcams erlangen hierfür immer mehr Bedeutung. Wegen ihrer versteckten Installation nennt man die Webcams auch „hidden cam“.
Richtmikrofone werden hingegen eher selten benutzt. Mit deren Hilfe kann man sich allerdings akustisch über bevorstehende Handlungen, wie Entkleiden oder Umziehen, des Objektes der Interesse informieren.

Die Straßen-Voyeur-Fotografie nimmt seit der Einführung der Digitalkamera einen wesentlichen Stellenwert ein.
Dabei sind Rückansichten von Frauen und Mädchen in bevorzugt engen Hosen, etwa Leder oder Jeans, fast ausschließliches Motiv. Hier wird jedoch auch schon mal gern unter den Rock fotografiert.
Ohne ihr Wissen werden die „Darstellerinnen“ in Fußgängerzonen oder beim Shoppen und öffentlichen Veranstaltungen abgelichtet oder gefilmt.
Dabei legt der Voyeur meist keinen gesteigerten Wert auf Gesichtsaufnahmen. Oft vermeidet er diese sogar bewusst.

In bestimmten Fällen ist Voyeurismus in Deutschland strafbar.
Nicht erlaubt sind unbefugte Aufnahmen einer Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum oder in einer Wohnung befindet, solange diese nicht ihre Einwilligung dazu gibt.
Man nennt dies, dass Recht am eigenen Bild.
Hierfür wird der Täter mit einer Geldstrafe oder maximal einem Jahr Freiheitsstrafe belegt. Auch wenn jemand eine solche Aufnahme benutzt oder sie einem Dritten zugänglich macht, ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Die Klassifikation als Störung beziehungsweise Krankheit erfolgt nur dann, wenn wie bei anderen psychischen Störungen auch, ein starker Leidensdruck seitens des Betroffenen oder eine massive soziale Beeinträchtigung vorliegt.
Es ist jedoch nicht eindeutig definierbar, wo die Grenze zwischen vorhandener Lust am Schauen und krankhaftem Voyeurismus liegt.
In der Regel besteht dann Therapiebedarf, wenn der Betroffene Persönlichkeitsrechte anderer verletzt oder gar polizeilich auffällig wird.

Gelegentlich bezeichnet man auch Schaulustige als Voyeure, die beispielsweise aus Sensationsgier Bergungsarbeiten bei Unfällen oder Naturkatastrophen behindern.
In der Regel kennt man diese aber eher unter dem Begriff “Gaffer”.